Bayern 1
Bayern 1 ist ein bayernweiter Radiosender und Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Bayerischer Rundfunk). Mit 3.25 Millionen Hörern ist er der bundesweit am häufigsten gehörte Radiosender. Im eigenen Sendegebiet erreicht Bayern 1 Marktanteile von bis zu 28,4 Prozent. Die Hauptzielgruppe ist zwischen 45 und 69 Jahren alt. Das Angebot von Bayern 1 enthält sowohl Musik als auch regionale Nachrichten, Interviews, Sport und Lifestyle-Themen.
Wichtige Fakten
| Zuschaueranteil | 4.6% |
|---|---|
| Eigentumstyp | Public |
| Geografische Abdeckung | Lokal |
| Inhaltstyp | Kostenlos |
| Aktive Transparenz | Unternehmen/Kanal informiert proaktiv und umfassend über seine Eigentumsverhältnisse, Daten werden ständig aktualisiert und sind leicht überprüfbar |
Ownership
| Eigentumsstruktur | Bayern1 ist Teil des Bayerischen Rundfunks. Der BR hat keinen Eigentümer im wörtlichen Sinne, da er als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems von der Öffentlichkeit durch einen Rundfunkbeitrag finanziert wird. |
|---|---|
| Stimmrechte | Die Geschäftsführung des BR besteht aus der Intendantin und fünf Direktoren. Die Intendantin trägt laut Bayerischem Rundfunkgesetz “die Verantwortung für den gesamten Betrieb und die Programmgestaltung”. Daneben verfügt der BR über zwei zentrale Gremien: Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Personen: der derzeitigen Präsidentin des bayerischen Landtags, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und fünf weiteren Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Im Falle einer Parität entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Gremiums. Dies ist derzeit Dr. Ilse Aigner, Mitglied der CSU und Präsidentin des bayerischen Landtags. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit führt zur Ablehnung eines Beschlusses. In der Regel werden die Abstimmungen offen durchgeführt. Der Rundfunkrat besteht aus 50 Mitgliedern. Zwölf sind Mitglieder des Bayerischen Landtags, eines wird von der Staatsregierung entsandt und wechselnde Mitglieder (meist ein oder zwei) werden von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen entsandt, wie z.B. Kirchen, Gewerkschaften, Handelskammern, Bauernverband, Kulturverbände, ein Vertreter der bayerischen Hochschulen, der Journalistenverband. Der Rat soll die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit repräsentieren und damit sicherstellen, dass die verschiedenen Interessengruppen vertreten sind. Die Mitglieder des Parlaments werden entsprechend der Anzahl der Sitze der einzelnen Parteien gewählt. Die größte Gruppe macht aktuell mit sechs Mitgliedern die Regierungspartei CSU aus (fünf vom Parlament, eines von der Staatsregierung). Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit führt zur Ablehnung eines Beschlusses. In der Regel werden die Abstimmungen offen durchgeführt. Der Rundfunkrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit führt zur Ablehnung eines Beschlusses. In der Regel werden die Abstimmungen offen durchgeführt. |
| Einzelne Eigentümer |
Medienunternehmen / Gruppen
Fakten
| Gründungsjahr | 1949 |
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| Gründer |
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| CEO |
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| Chefredakteur |
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| Andere wichtige Personen |
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| Kontakt | Bayerischer Rundfunk (BR) Bayern 1 Rundfunkplatz 1 80335 München Germany https://www.br.de/radio/bayern1/index.html |
| Einnahmen (Finanzdaten / Optional) (or Einnahmen depending on company/media context) | Fehlende Daten |
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| Betriebsgewinn (in Mio. $) | Fehlende Daten |
| Werbung (in % der Gesamtfinanzierung) | Fehlende Daten |
| Marktanteil | Fehlende Daten |
| Schlagzeilen | ||
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| Metadaten | Der Anteil des Gesamtpublikums in Prozent stammt aus der agma-Ergebung I/2024 und meint die bundesweite Tagesreichweite in der Bevölkerung ab 14 Jahren. Die Anzahl der täglichen Hörer in Millionen bezieht sich ebenfalls auf die agma-Erhebung I/2024 und meint die bundesweite Tagesreichweite (Mo-So) in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren. Finanzdaten werden als 'Fehlende Daten' angegeben, da laut Presseauskunft des BR einzelne Senderdaten nicht in die Auskunftspflicht fallen und über die gesetzliche Auskunftspflicht hinaus keine Angaben gemacht werden. Bemerkung zum Transparenzlevel: Da für Öffentlich-rechtliche Medien eine Einstufung des Transparenzlevels in Hinblick auf Eigentumsverhältnisse ausscheidet, wurden für die Bewertung die Verfügbarkeit von Informationen zu den Aufsichts- und Kontrollgremien sowie Informationen zu deren Mitgliedern und die Transparenz in Bezug auf unternehmerische Beteiligungen miteinbezogen. | |
| Quellen | ||
| Dokumente |

